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   LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,34922
LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13 B ER (https://dejure.org/2013,34922)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.11.2013 - L 2 AS 841/13 B ER (https://dejure.org/2013,34922)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER (https://dejure.org/2013,34922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 5 FreizügG/EU 2004, § 3 FreizügG/EU 2004
    Einstweiliger Rechtsschutz - Vornahmesache - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Nachzug von Familienangehörigen - abgeleitetes oder eigenes Aufenthaltsrecht - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Nachzug von Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Nachzug von Familienangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Zudem haben sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 18) in der Bundesrepublik Deutschland begründet.

    Insofern wurde die Möglichkeit der Erteilung einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für Unionsbürger zur Minderung von Bürokratiekosten und zur Senkung des Verwaltungsaufwands abgeschafft, weil das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger bereits aus dem Unionsrecht fließt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 20 sowie Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2012, BT-Drucks. 17/10746 S. 11f.).

    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20).

    Auch soweit der Aufenthalt aus einem anderen materiell bestehenden Aufenthaltsrecht als dem Zweck der Arbeitsuche nicht beendet werden könnte, hindert dies sozialrechtlich die positive Feststellung eines "Aufenthaltsrechts allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu Anlass besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris, Rn. 19).

    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren dagegen untunlich, weil hierdurch eine Entscheidung nachhaltig verzögert wird, kann bei anderenfalls drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen maßgeblich aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden sein (vgl. zu § 123 Verwaltungsgerichtsordnung: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris, Rn. 16).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 889/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vornahmesache - Folgenabwägung - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Die Antragstellerin zu 1) ist die Mutter des Antragstellers zu 2) und des Antragstellers aus dem Verfahren L 2 AS 889/13 B ER, C. D. Der am 1991 geborene Antragsteller zu 2) und sein 1993 geborener Bruder reisten im Dezember 2012 aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland nach H. ein.

    Schon am 2. August 2013 haben die Antragsteller sowie C. D. gemeinsam den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht (SG) Halle beantragt, gerichtet auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Das SG Halle hat das Verfahren für C. D. abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 2 AS 889/13 B ER weitergeführt.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Der objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein individueller Leistungsanspruch, da das Grundrecht die Würde jedes einzelnen Menschen schützt und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - juris, Rn. 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - L 19 AS 1393/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Ob die Antragstellerin zu 1) und der Antragsteller zu 2) möglicherweise Ansprüche auf Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII haben, weil § 21 Abs. 1 SGB XII gemeinschaftsrechtskonform dahingehend auszulegen sein könnte, dass für betroffene Unionsbürger ein Leistungsanspruch nach dem SGB II "dem Grunde nach" gerade nicht besteht und damit der Leistungsausschluss des § 21 Satz 1 SGB XII nicht greift (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 19 AS 1393/12 B ER ua - juris, Rn. 71 m.w.N.) ist zweifelhaft, wenn sich der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 23 Abs. 3 Satz 1 XII dafür entschieden hat, Versuche, den Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II durch Rückgriff auf § 23 SGB XII zu umgehen, zu unterbinden (vgl. Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, Stand Einzellieferung VII/12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - L 5 AS 223/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind grundsätzlich nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu gewähren und nicht rückwirkend zu bewilligen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2009 - L 5 AS 223/09 B ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Da seit dem 29. Januar 2013 Unionsbürgern eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht nicht mehr ausgestellt wird (vgl. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU a.F. und § 5 Abs. 1 FreizügG/EU in der Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013, BGBl. I. S. 86), kann jedenfalls deren Erteilung keine über das Kraft Unionsbürgerschaft bestehende Freizügigkeitsrecht hinausgehende Bedeutung mehr zugemessen werden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    In solchen Fällen sogenannter Vornahmesachen, also auch bei Verfahren auf Erlass einer Regelungsanordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SGG) sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten eine eingehende (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris, Rn. 12; , NVwZ 2004, 95; anders formuliert dagegen - ohne nähere Begründung - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 25: abschließende) Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen des § 86b Abs. 2 SGG Ausfluss der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sind, wonach ein effektiver Rechtsschutz auch Eilverfahren erfordert, wenn ansonsten eine Verletzung der subjektiven Rechte des Einzelnen droht, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - juris, Rn. 34; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13
    In solchen Fällen sogenannter Vornahmesachen, also auch bei Verfahren auf Erlass einer Regelungsanordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SGG) sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten eine eingehende (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris, Rn. 12; , NVwZ 2004, 95; anders formuliert dagegen - ohne nähere Begründung - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 25: abschließende) Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen.
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • LSG Hessen, 30.09.2013 - L 6 AS 433/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 766/13

    Unionsbürger, Bulgarien, bulgarische Staatsangehörige, Aufenthalt zum Zweck der

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Ob die Antragsteller möglicherweise Ansprüche auf Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII hätten, weil § 21 Satz 1 SGB XII gemeinschaftsrechtskonform dahingehend auszulegen sein könnte, dass für betroffene Unionsbürger ein Leistungsanspruch nach dem SGB II "dem Grunde nach" gerade nicht bestehe und damit der Leistungsausschluss des § 21 Satz 1 SGB XII nicht greife (Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.10.2012 - 19 AS 1393/12 B ER u.a. - Rn. 71) sei zweifelhaft, wenn sich der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 23 Abs. 3 Satz 1 XII dafür entschieden habe, Versuche, den Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II durch Rückgriff auf § 23 SGB XII zu umgehen, zu unterbinden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2013 - L 2 AS 841/13 B ER - Rn. 36 f.; ausdrücklich aufgegeben allerdings mit Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER - Rn. 40).

    1.3.2 Der 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt kam in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren unter Aufgabe der im Beschluss vom 01.11.2013 (L 2 AS 841/13 B ER - Rn. 36 f., s.o. unter 1.1.1) geäußerten Auffassung zu dem Ergebnis, dass die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossene Antragstellerin des dortigen Verfahrens einen Leistungsanspruch, solange sie noch in der BRD lebe, auch nicht aus dem Grundrecht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 GG herleiten könne.

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 378/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auf Unionsbürger mit einem vermutet legalen Aufenthalt ohne materielles Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche findet der Leistungsausschluss des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung (Anschluss an: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2013 - L 31 AS 362/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13 - insbes. Rn. 37 ff. nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER).

    Rn. 37 ff. nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER; Kingreen, SGb 2013, 132, 134; tendenziell auch BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris Rn. 20; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - Rn. 22 nach juris).

    Die Gegenauffassung würde zum aufenthaltsrechtlich widersinnigen Ergebnis führen, dass es allein am Unionsbürger läge, durch die bloße Behauptung, er suche Arbeit, die Wirkungen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 4 FreizügG/EU zu umgehen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - Rn. 30 juris).

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 726/12
    Rn. 37 ff. nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER; Kingreen, SGb 2013, 132, 134; tendenziell auch BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris Rn. 20; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - Rn. 22 nach juris).

    Die Gegenauffassung würde zum aufenthaltsrechtlich widersinnigen Ergebnis führen, dass es allein am Unionsbürger läge, durch die bloße Behauptung, er suche Arbeit, die Wirkungen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 4 FreizügG/EU zu umgehen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - Rn. 30 juris).

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